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Der Kipplauf mit Vario-Magazin erlaubt das Nachladen einzelner Kartuschen oder einer vollen 4er-Clip Ladung. Seine Robustheit und kraftvoll-kompakte Erscheinung beeindrucken durch ergonomisches Handling und schneller Einsatzbereitschaft.
Das Abschussgerät für Kartuschenmunition als mehrschüssiger Einzellader-Kurwaffe in der Kategorie B gem. Anlage 1 zu §1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.2 einzuordnen. Verkauf nur an berechtigte Behörden (gemäß §55 Absatz 1 WaffG für den Umgang mit Reizstoffsprühgeräten).
JPX als Reizstoffsprühgerät gemäß Anlage 2 zu §2 Abs 3 WaffG, Abschnitt 1 Nummer 1.3.5 handelt.

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Der Kipplauf mit Vario-Magazin erlaubt das Nachladen einzelner Kartuschen oder einer vollen 4er-Clip Ladung. Seine Robustheit und kraftvoll-kompakte Erscheinung beeindrucken durch ergonomisches Handling und schneller Einsatzbereitschaft.
Das Abschussgerät für Kartuschenmunition als mehrschüssiger Einzellader-Kurwaffe in der Kategorie B gem. Anlage 1 zu §1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.2 einzuordnen. Verkauf nur an berechtigte Behörden (gemäß §55 Absatz 1 WaffG für den Umgang mit Reizstoffsprühgeräten).
JPX als Reizstoffsprühgerät gemäß Anlage 2 zu §2 Abs 3 WaffG, Abschnitt 1 Nummer 1.3.5 handelt.

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Erlaubnispflichtige Munition für Personen über 18 Jahren.

Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein. Dies gilt auch für die Munition im Kaliber 4 mm M 20.

Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
 
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"

Bei verbotenen Schusswaffen und verbotener Munition sowie sonstige verbotene Gegenstände:
"Abgabe nur an Behörden und Inhaber einer Ausnahmegenehmigung"

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