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Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition: "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis" Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"
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Erlaubnispflichtige Munition für Personen über 18 Jahren.

Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein. Dies gilt auch für die Munition im Kaliber 4 mm M 20.

Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
 
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"

Bei verbotenen Schusswaffen und verbotener Munition sowie sonstige verbotene Gegenstände:
"Abgabe nur an Behörden und Inhaber einer Ausnahmegenehmigung"

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