• +49-7042 814 13-0 Montag-Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Bei Munitionsversand fallen zusätzliche Kosten an: (nur persönliche Übergabe an den Erwerbsberechtigten möglich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises): Porto/Verpackung: 6,90€ + Identservice Zuschlag: 29,00€, gesamt 35,90€.
Bei Munitionsversand fallen zusätzliche Kosten an: (nur persönliche Übergabe an den Erwerbsberechtigten möglich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises): Porto/Verpackung: 6,90€ +... mehr erfahren »
Fenster schließen
Bei Munitionsversand fallen zusätzliche Kosten an: (nur persönliche Übergabe an den Erwerbsberechtigten möglich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises): Porto/Verpackung: 6,90€ + Identservice Zuschlag: 29,00€, gesamt 35,90€.
Filter schließen
 
  •  
  •  
  •  
  •  
von bis
Für die Filterung wurden keine Ergebnisse gefunden!
Erwerbserlaubnis erforderlich
W2.14001_01 GECO 9 mm Luger Hohlspitz SX, 8,0 g / 124 gr,...
Artikelnummer: W2.14001
12,80 €
Erwerbserlaubnis erforderlich
W2.14004_01 GECO 9 mm Luger Hexagon 8,0 g / 124 gr, 50...
Artikelnummer: W2.14004
ab 26,80 €
Erwerbserlaubnis erforderlich
W2.14016_01 GECO 9 mm Luger Vollmantel 8,0 g / 124 gr, 50...
Artikelnummer: W2.14016
ab 21,40 €
Erwerbserlaubnis erforderlich
W2.14017_01 GECO .45 Auto Vollmantel 14,9 g / 230 gr, 50...
Artikelnummer: W2.14017
ab 38,50 €
Erwerbserlaubnis erforderlich
W2.14018_01 GECO .38 Super Auto Vollmantel 8,0 g, 50 Stück...
Artikelnummer: W2.14018
ab 33,40 €
Erwerbserlaubnis erforderlich
W2.14019_01 STV Scorpio 9 mm Luger Vollmantel 8,0 g / 124...
Artikelnummer: W2.14019
ab 18,00 €
Erwerbserlaubnis erforderlich
W2.14021_01 Magtech .45 ACP Vollmantel 14,9 g / 230 gr, 50...
Artikelnummer: W2.14021
ab 33,50 €

Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
 
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"

Bei verbotenen Schusswaffen und verbotener Munition sowie sonstige verbotene Gegenstände:
"Abgabe nur an Behörden und Inhaber einer Ausnahmegenehmigung"

Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein. Dies gilt auch für die Munition im Kaliber 4 mm M 20.

Zuletzt angesehen