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Der MES, auch „Tonfa” genannt wird bereits seit Jahren bei den Beweis- und Festnahmeeinheiten der Polizei im Einsatz geführt.
Insbesondere bei direkter Konfrontation bei beengten Verhältnissen, unterstützt dieses Einsatzmittel durch optimale Haltung und Kraftausnutzung die Einsatzkräfte und erhöht damit den Eigenschutz.
Der MES (Mehrzweck Einsatzstock) zählt zu den beliebtesten und modernsten Schlagstockmodellen. Er wird aus unzerbrechlichem Polypropylen gefertigt. Trotz seiner Stabilität ist er leicht und handlich.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch ein anwendergerechtes und praxisbezogenes Ausbildungsangebot an.

Der MES, auch „Tonfa” genannt wird bereits seit Jahren bei den Beweis- und Festnahmeeinheiten der Polizei im Einsatz geführt. Insbesondere bei direkter Konfrontation bei beengten Verhältnissen,... mehr erfahren »
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Der MES, auch „Tonfa” genannt wird bereits seit Jahren bei den Beweis- und Festnahmeeinheiten der Polizei im Einsatz geführt.
Insbesondere bei direkter Konfrontation bei beengten Verhältnissen, unterstützt dieses Einsatzmittel durch optimale Haltung und Kraftausnutzung die Einsatzkräfte und erhöht damit den Eigenschutz.
Der MES (Mehrzweck Einsatzstock) zählt zu den beliebtesten und modernsten Schlagstockmodellen. Er wird aus unzerbrechlichem Polypropylen gefertigt. Trotz seiner Stabilität ist er leicht und handlich.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch ein anwendergerechtes und praxisbezogenes Ausbildungsangebot an.

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Legitimationspflichtig
EB9985001_01 Monadnock Tele-Tonfa MES / EMS (Mehrzweck...
Artikelnummer: EB9985001
269,90 €

Erlaubnispflichtige Munition für Personen über 18 Jahren.

Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein. Dies gilt auch für die Munition im Kaliber 4 mm M 20.

Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
 
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"

Bei verbotenen Schusswaffen und verbotener Munition sowie sonstige verbotene Gegenstände:
"Abgabe nur an Behörden und Inhaber einer Ausnahmegenehmigung"

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