Wir liefern ausschließlich an folgende Personen und Institutionen gegen entsprechenden Nachweis:
- Polizei-, Zoll-, Justiz-, Ordnungs- und Sicherheitsbehörden
- Polizeibeamte
- Zollbeamte
- Justizbeamte
- Mitarbeiter von Behörden
- Bundeswehr und MP-Feldjäger
- Professionelle Sicherheitsdienste
- Fachhändler, welche ausschließlich an Behörden bzw. professionelle Sicherheitsdienste liefern.
Erlaubnispflichtige Munition für Personen über 18 Jahren.
Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein. Dies gilt auch für die Munition im Kaliber 4 mm M 20.
Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"
Bei verbotenen Schusswaffen und verbotener Munition sowie sonstige verbotene Gegenstände:
"Abgabe nur an Behörden und Inhaber einer Ausnahmegenehmigung"