Rechtlicher Verwendungshinweis: In Deutschland dürfen Pfefferspraygeräte von Zivilisten nur zur Abwehr von Tieren oder zur Notwehr oder Nothilfe legal eingesetzt werden. Die Situation der Notwehr oder Nothilfe ist ausschließlich nur gegeben, wenn man einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen auf angemessene Art abwenden muss. Es handelt sich dabei um Angriffe auf Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum. Zuwiderhandlung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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