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Rechtlicher Verwendungshinweis: In Deutschland dürfen Pfefferspraygeräte von Zivilisten nur zur Abwehr von Tieren oder zur Notwehr oder Nothilfe legal eingesetzt werden. Die Situation der Notwehr oder Nothilfe ist ausschließlich nur gegeben, wenn man einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen auf angemessene Art abwenden muss. Es handelt sich dabei um Angriffe auf Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum. Zuwiderhandlung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Rechtlicher Verwendungshinweis: In Deutschland dürfen Pfefferspraygeräte von Zivilisten nur zur Abwehr von Tieren oder zur Notwehr oder Nothilfe legal eingesetzt werden. Die Situation der Notwehr oder Nothilfe ist ausschließlich nur gegeben, wenn man einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen auf angemessene Art abwenden muss. Es handelt sich dabei um Angriffe auf Leben, Leib, Freiheit, Ehre oder Eigentum. Zuwiderhandlung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Erwerbserlaubnis erforderlich
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Erwerbserlaubnis erforderlich
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Erlaubnispflichtige Munition für Personen über 18 Jahren.

Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein. Dies gilt auch für die Munition im Kaliber 4 mm M 20.

Bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition:
"Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"
 
Bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen:
"Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"

Bei verbotenen Schusswaffen und verbotener Munition sowie sonstige verbotene Gegenstände:
"Abgabe nur an Behörden und Inhaber einer Ausnahmegenehmigung"

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