Nur für Polizei und Behörden
Die speziell für die Polizei und Sicherheitsbehörden entwickelten Reizstoffsprühgeräte von TW1000 und IDC sind nicht frei verkäuflich, sondern fallen als verbotene Waffen unter das deutsche Waffengesetz. Die Auslieferung innerhalb Deutschlands kann daher nur an Berechtigte im Sinne des WaffG, das heißt an Beschaffungsstellen der Polizei oder Behörden mit entsprechender Befugnis, erfolgen.
Nur für Polizei und Behörden Die speziell für die Polizei und Sicherheitsbehörden entwickelten Reizstoffsprühgeräte von TW1000 und IDC sind nicht frei verkäuflich, sondern fallen als verbotene...
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Die speziell für die Polizei und Sicherheitsbehörden entwickelten Reizstoffsprühgeräte von TW1000 und IDC sind nicht frei verkäuflich, sondern fallen als verbotene Waffen unter das deutsche Waffengesetz. Die Auslieferung innerhalb Deutschlands kann daher nur an Berechtigte im Sinne des WaffG, das heißt an Beschaffungsstellen der Polizei oder Behörden mit entsprechender Befugnis, erfolgen.