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Wechselmagazine >20 Schuss

Bei verbotenen Wechselmagazinen für Kurzwaffen: "Abgabe nur an Behörden und Streitkräfte i.S.d. § 55 Abs. 1 WaffG (Bundeswehr, Polizeien, Zollverwaltung etc.) sowie Inhaber einer Erlaubnis"
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