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Das wesentliche äußere Merkmal des EKA gegenüber bekannten Teleskopstöcken ist die zylindrische Form ohne Verdickung am Ende, wodurch sich der BONOWI EKA von der breiten Masse abhebt.
Abwehr multifunktional: Der EKA ist bei sachgerechter Anwendung sehr wirkungsvoll, d.h. bei einem Schlag auf die großen Muskelgruppen des Oberarms und der Oberschenkel ist ein Angreifer in der Regel angriffsunfähig. Desweiteren bietet der Einsatzstock eine Vielfalt an effektiven Möglichkeiten und Techniken zur Abwehr gegen Messer, Stock, etc.
Praktische Anwendung: Der EKA lässt sich durch einen moderaten Schwung aus dem Handgelenk genauso wie durch Ziehen an der Spitze öffnen. Das Schließen erfolgt durch Zusammenschieben der Teilstäbe nach Eindrücken des Knopfes am hinteren Griffende. Die Schlagenergie wird durch das gummibesetzte Griffstück und Gleitringe am Übergang der einzelnen Teilstücke absorbiert. Die Gleitringe sorgen zusätzlich für ein geräuschloses Öffnen und Schließen des Einsatzstockes (kein metallischen Schleifgeräusch, kein Klappern), kein Bounce-Back-Effekt.
Technische Daten:
- Länge 212 mm (geschlossen), 506 mm (ausgefahren)
- Gewicht ca. 535 g
- Farbe: schwarz
Unterschied zum behördlich gelieferten EKA 51:
Das Außengerüst des EKA (Griffstück, Mittel- und Endrohr) ist aus Aluminium gefertigt, der Innenaufbau ist identisch wie bei der Standardversion aus Stahl (EKA 51 Polizeiversion). Lediglich die Spitze (das Endstück) wird aus Stahl anstelle von Kunststoff gefertigt.
Exklusiv für Angehörige von Behörden mit Sicherheitsaufgaben, bieten wir Trainings und Seminare zum Thema "Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln" an.
Verkauf: frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.
Bitte beachten sie "Wichtige waffenrechtliche Informationen"
Dieser Artikel ist gemäß deutschem Waffengesetz als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft.
Wichtiger Hinweis zum Führen (§ 42a WaffG):
Das Führen dieses Gegenstandes in der Öffentlichkeit ist verboten, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. berufliche Verwendung).
Der Transport ist nur zulässig, wenn der der Teleskopschlagstock:
- nicht zugriffsbereit und
- nicht einsatzbereit
(z. B. in einem verschlossenen Behältnis) mitgeführt wird.